Förderfähig oder nicht? Die Voraussetzungen der BAFA-Förderung im Überblick — wer beim BAFA förderfähig ist und was die KMU-Definition für die Förderung bedeutet

Wer sich mit den Voraussetzungen der BAFA-Förderung beschäftigt, stößt schnell auf Begriffe wie „KMU“, „gewerbliche Wirtschaft“ oder „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Das klingt nach Behörde, ist im Kern aber überschaubar. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen. Ob Ihr Unternehmen dazugehört, lässt sich an vier Fragen festmachen. Die meisten inhabergeführten Betriebe beantworten sie in wenigen Minuten — schwierig wird es meist nur bei Sonderfällen, und genau dafür ist das Erstgespräch da.
BAFA-Förderung: die Voraussetzungen auf einen Blick
- Größe: weniger als 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro.
- Art des Unternehmens: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.
- Ort: Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
- Tätigkeit: Das Unternehmen ist nicht selbst beratend oder schulend tätig, nicht gemeinnützig und kein Unternehmen in Schwierigkeiten.
Sind alle vier Punkte erfüllt, spricht viel für die Förderfähigkeit. Eine Zusage ist das trotzdem nicht: Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, das BAFA entscheidet nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die KMU-Definition für die Förderung: drei Zahlen, eine Regel
Die BAFA-Beratungsförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Maßgeblich sind drei Werte:
- weniger als 250 Beschäftigte,
- Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro
- oder Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro.
Das kleine Wort „oder“ ist wichtig: Beim Geld muss nur eine der beiden Grenzen eingehalten werden, Umsatz oder Bilanzsumme. Die Grenze bei den Beschäftigten gilt dagegen immer. Für die meisten inhabergeführten Mittelständler ist die KMU-Definition deshalb kein Hindernis. Genauer hinsehen lohnt sich, wenn Ihr Unternehmen nahe an einer Grenze liegt oder Teil einer Unternehmensgruppe ist, etwa mit einer Holding oder Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Solche Konstellationen können das Bild verändern; wir prüfen sie im Erstgespräch anhand Ihrer Zahlen.
Wer ist förderfähig beim BAFA — und wer nicht?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Dazu zählen Handwerksbetriebe ebenso wie Händler, Dienstleister, Produktionsunternehmen oder Praxen und Kanzleien. Die Branche selbst spielt für die Grundfrage kaum eine Rolle; das Programm ist branchenübergreifend angelegt.
Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind. Wer seinen Umsatz mit Beratung, Coaching oder Schulungen erzielt, kann diese Förderung nicht für die eigene Beratung nutzen.
- Gemeinnützige Organisationen. Wer als gemeinnützig anerkannt ist, etwa ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Gesellschaft, fällt nicht unter das Programm.
- Unternehmen in Schwierigkeiten. Steckt ein Unternehmen wirtschaftlich in einer Krise im Sinne der Förderregeln, ist eine Förderung ausgeschlossen.
- Unternehmen ohne Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Für sie gibt es diese Förderung nicht.
Die Liste ist bewusst mit „unter anderem“ eingeleitet: Im Einzelfall können weitere Punkte eine Rolle spielen. Ein Betrieb, der neben seinem Kerngeschäft gelegentlich Kunden an seinen Produkten schult, ist zum Beispiel nicht automatisch ein Schulungsunternehmen — entscheidend ist, womit das Unternehmen sein Geld verdient. Solche Grenzfälle klären wir lieber vor dem Antrag als danach.
Neugründungen und junge Unternehmen
Auch junge Unternehmen können die Förderung beantragen. Liegt noch kein Jahresabschluss vor, werden Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigte für das laufende Geschäftsjahr nach bestem Wissen geschätzt. Maßgeblich für das Alter ist das Datum der Gewerbeanmeldung oder der Registereintragung, bei Freiberuflern der Beginn laut steuerlicher Erfassung.
Ist Ihr Unternehmen bei Antragstellung jünger als ein Jahr, kommt eine Pflicht hinzu: ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, zum Beispiel bei der IHK, der Handwerkskammer oder einem Regionalpartner. Es darf frühestens drei Monate vor dem Antrag stattfinden und muss spätestens vor dem Verwendungsnachweis geführt sein. Wie das in den Ablauf passt, zeigt unser Beitrag BAFA-Antrag Schritt für Schritt.
Regionen und Förderquoten: Wie viel das BAFA übernimmt
Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt vom Sitz Ihres Unternehmens ab. Die Bemessungsgrundlage liegt bei höchstens 3.500 € förderfähigen Beratungskosten netto je Beratung.
- 80 Prozent Zuschuss in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier: bis zu 2.800 €, Ihr Eigenanteil liegt bei 700 €. Das gilt zum Beispiel für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
- 50 Prozent Zuschuss in den alten Bundesländern sowie in Berlin und der Region Leipzig: bis zu 1.750 €, Ihr Eigenanteil liegt ebenfalls bei 1.750 €. Das gilt zum Beispiel für Unternehmen in Hamburg und Berlin.
Je Unternehmen sind bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr möglich, höchstens fünf in der Laufzeit der Richtlinie. Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026; ob und in welcher Form es danach weitergeht, ist offen. (Aktualisierung 29.10.2026: verlängert bis 31.12.2028) Das Rechenbeispiel für beide Gebiete finden Sie im Überblick zur BAFA-Förderung auf unserer Startseite, alle Regeln für 2026 im Beitrag BAFA-Förderung 2026: Was jetzt gilt.
Gefördert wird die Beratung — nicht die Umsetzung
Zu den Voraussetzungen gehört auch die Frage, was überhaupt gefördert wird. Bezuschusst wird ausschließlich die Beratung: Strategie, Digitalisierung und KI, Personal, Marketing und Vertrieb. Die Umsetzung — eine neue Website, eine Kampagne, die Einrichtung eines KI-Systems — ist nicht förderfähig. Sie wird getrennt beauftragt und getrennt abgerechnet, auf Wunsch über die Spezialisten unserer Markengruppe oder über einen Dienstleister Ihrer Wahl. Warum diese Trennung Ihre Förderung schützt, erklärt der Beitrag Beratung oder Umsetzung?
Ein Beispiel aus dem Alltag
Denken Sie an einen inhabergeführten Betrieb der Haustechnik in Vorpommern. Der Inhaber möchte klären, wie er planbar neue Kunden gewinnt und offene Stellen besetzt. Beim Blick auf die Voraussetzungen tauchen drei Fragen auf: Wie zählen die Teilzeitkräfte? Darf er beantragen, obwohl er seine Kunden manchmal an neuen Heizungsanlagen einweist? Und was ist mit der Servicegesellschaft, die er vor wenigen Monaten gegründet hat?
Im Erstgespräch gehen wir die Fragen der Reihe nach durch. Die Beschäftigten einschließlich der Teilzeitkräfte rechnen wir anhand seiner Unterlagen durch; der Betrieb bleibt deutlich innerhalb der KMU-Grenzen. Die Einweisung ist Teil des Kundendienstes, nicht das Geschäftsmodell — ein Schulungsunternehmen ist er damit nicht. Die junge Servicegesellschaft wäre ein eigener Fall, mit Schätzwerten und Informationsgespräch bei der Kammer. Der Inhaber entscheidet, die Beratung über den Stammbetrieb zu beantragen; den Fragebogen füllen wir mit ihm vor, die Buchhaltung ergänzt die Zahlen.
Verbindlich klären: das kostenlose Erstgespräch
Die Voraussetzungen lesen sich klar; im Einzelfall entscheiden oft Details. Deshalb prüfen wir die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens verbindlich im kostenlosen Erstgespräch: 30 Minuten, unverbindlich, mit Blick auf Größe, Tätigkeit, Alter und Region. Passt alles, bereiten wir Fragebogen und Vollmacht vor und stellen den Antrag für Sie — vor dem Beginn der Beratung. Die Reihenfolge ist zwingend: erst der Antrag, dann das Informationsschreiben des BAFA, erst danach Vertrag und Start. Und wenn die Förderung nicht passt, beraten wir auch ohne.
Michael Selck ist beim BAFA als Berater akkreditiert (ID 228667). Lassen Sie Ihre Förderfähigkeit im kostenlosen Erstgespräch prüfen oder buchen Sie direkt einen Termin per Microsoft Teams oder Telefon. Werktags meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Mensch. Ida beantwortet Ihre erste Frage auch direkt hier auf dieser Seite.