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Ratgeber · Förderung ·

BAFA-Förderung 2026: Was für eine geförderte Beratung jetzt gilt

Bis zu 80 Prozent Zuschuss, eine zwingende Reihenfolge und eine Frist am Jahresende: die Regeln der BAFA-Beratungsförderung in fünf Minuten, ohne Behördendeutsch.

Ein Unternehmer Ende fünfzig hört in einem hellen Besprechungsraum einem Berater zu, der mit offenen Händen die Förderung erklärt

Worum es geht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen. Gefördert wird die Beratung selbst: Strategie, Digitalisierung und KI, Personal, Marketing und Vertrieb. Nicht gefördert wird die Umsetzung, also etwa der Bau einer Website oder das Schalten einer Kampagne. Beides wird getrennt beauftragt und getrennt abgerechnet.

Die Zahlen

  • Bemessungsgrundlage: höchstens 3.500 € förderfähige Beratungskosten netto je Beratung.
  • Neue Bundesländer sowie die Regionen Lüneburg und Trier: 80 Prozent Zuschuss, also bis zu 2.800 €. Der Eigenanteil liegt bei 700 €.
  • Alte Bundesländer sowie Berlin und die Region Leipzig: 50 Prozent Zuschuss, also bis zu 1.750 €. Der Eigenanteil liegt bei 1.750 €.
  • Bis zu zwei Beratungen pro Jahr, höchstens fünf in der Laufzeit der Richtlinie je Unternehmen.

Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb aus Rostock lässt eine Beratung zu 3.500 € netto durchführen. Das BAFA übernimmt 2.800 €, der Betrieb zahlt 700 €. Derselbe Betrieb mit Sitz in Hamburg zahlt 1.750 €.

Wer förderfähig ist

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland: weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Auch Neugründungen ohne Jahresabschluss können den Zuschuss beantragen; für sie gelten Schätzwerte. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, sowie gemeinnützige Organisationen. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall passen, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Die Reihenfolge ist zwingend

  1. Antrag online im BAFA-Portal, und zwar vor dem Beginn der Beratung. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor.
  2. Informationsschreiben des BAFA abwarten.
  3. Erst danach Beratungsvertrag schließen und mit der Beratung beginnen.
  4. Beratung durchführen, bei uns in der Regel fünf Beratungstage über vier bis sechs Wochen.
  5. Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben einreichen: Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis.

Wer vor dem Informationsschreiben startet, verliert den Zuschuss. Das ist der häufigste Fehler, und er lässt sich nicht heilen.

Die Frist am Jahresende

Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. (Aktualisierung 29.10.2026: verlängert bis 31.12.2028) Ob und in welcher Form eine Nachfolgeregelung kommt, ist offen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; das BAFA entscheidet nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Wer die Förderung in diesem Jahr nutzen möchte, sollte den Antrag deshalb nicht auf die letzten Wochen schieben.

Was ONFYR dabei übernimmt

Wir prüfen im Erstgespräch die Förderfähigkeit, füllen den Fragebogen vor, begleiten den Antrag und führen die Beratung durch: Diagnose, Zielbild, Fahrplan, Begleitung. Michael Selck ist beim BAFA als Berater akkreditiert (ID 228667). Fragen dazu beantwortet Ida im Gespräch auf dieser Website oder das Team unter hello@onfyr.de.

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