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Förderprogramm · BAFA

Bis zu 80 % der Beratung zahlt der Staat.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen — deutschlandweit, branchenübergreifend. ONFYR ist als Beratungsunternehmen akkreditiert (Berater-ID 228667) und begleitet den gesamten Antrag.

Für Sie heißt das: Eine vollständige ONFYR Beratung mit fünf Beratungstagen kostet 3.500 € netto — und davon trägt das BAFA bis zu 80 %. Ihr Eigenanteil: ab 700 € netto.

Michael Selck erklärt in einem hellen Besprechungsraum einem Unternehmer einen Gedanken, der Unternehmer schreibt im Notizbuch mit
Die Zahlen

Was die Beratung kostet — und was Sie davon zahlen.

Die ONFYR Beratung kostet ab 3.500 € netto für fünf Beratungstage. 3.500 € sind genau die Bemessungsgrundlage, die das BAFA bezuschusst: mit 80 % in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, mit 50 % in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig.

  • ab 700 €Ihr Eigenanteil netto bei 80 % Förderungneue Bundesländer, Lüneburg, Trier
  • 3.500 €förderfähiges Beratungsvolumen je Beratung (netto)fünf Beratungstage
  • 2× im Jahrgeförderte Beratungen je Unternehmenbis zu fünf in der Laufzeit der Richtlinie
Neue Bundesländer, z. B. Mecklenburg-Vorpommern
Beratungsvolumen (netto)3.500 €
BAFA-Zuschuss (80 %)2.800 €
Ihr Eigenanteil (netto)700 €
Alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig
Beratungsvolumen (netto)3.500 €
BAFA-Zuschuss (50 %)1.750 €
Ihr Eigenanteil (netto)1.750 €

Die Umsatzsteuer auf das Beratungshonorar ist nicht förderfähig und wird gesondert berechnet; bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzug berechnet das BAFA den Zuschuss seit dem 15.11.2025 auf Basis des Brutto-Rechnungsbetrags. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung auf Basis des Verwendungsnachweises ausgezahlt — wir bereiten ihn mit Ihnen vor.

Voraussetzungen

Wer gefördert wird.

Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz in Deutschland. Die wichtigsten Kriterien:

  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €
  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Auch für Neugründungen — Schätzwerte sind erlaubt
  • Unternehmen jünger als ein Jahr: vorab ein Informationsgespräch mit dem regionalen BAFA-Ansprechpartner — die Bestätigung gehört später zum Verwendungsnachweis
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten, keine ausgeschlossene Branche
Was gefördert wird

Beratung — nicht Umsetzung.

Gefördert werden Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung: Strategie und Zielbild, Digitalisierung und KI, Personalgewinnung, Marketing und Vertrieb, Prozesse.

Nicht förderfähig sind Umsetzungsleistungen — eine neue Website, Kampagnen, Softwareeinführung, Schulungen. Genau deshalb trennen wir sauber: Die Beratung läuft über ONFYR und ist förderfähig. Die Umsetzung beauftragen Sie getrennt, bei den Spezialisten unserer Markengruppe oder Ihrem eigenen Dienstleister.

Der Ablauf

Die Reihenfolge entscheidet über Ihre Förderung.

Erst der Antrag, dann das Informationsschreiben des BAFA, erst danach der Beratungsvertrag und der Start. Wer diese Reihenfolge einhält, hat die Förderung auf sicherem Boden — wir führen Sie Schritt für Schritt hindurch.

  1. Kostenloses ErstgesprächDreißig Minuten: Ihre Situation, der größte Hebel, Ihre Förderfähigkeit. Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung.
  2. Antrag beim BAFASie stellen den Antrag online im BAFA-Portal — wir bereiten die Angaben vor und begleiten Sie dabei. Noch kein Vertrag, noch kein Beratungsbeginn.
  3. InformationsschreibenDas BAFA bestätigt den Eingang des Antrags mit einem Informationsschreiben. Erst danach dürfen Beratungsvertrag und Beratung beginnen.
  4. Beratungsvertrag und BeratungFünf Beratungstage, in der Regel über vier bis sechs Wochen: Diagnose, Zielbild, Fahrplan mit messbaren Kennzahlen, Begleitung der ersten Schritte.
  5. Beratungsbericht und VerwendungsnachweisWir schreiben den Beratungsbericht nach den BAFA-Vorgaben. Sie reichen den Verwendungsnachweis ein — mit unserer Vorbereitung — und erhalten den Zuschuss ausgezahlt. Frist: binnen sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens.

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht — die Bewilligung entscheidet das BAFA. Die Richtlinie wurde um zwei Jahre verlängert und gilt bis zum 31.12.2028 (bekannt gegeben am 29.10.2026).

Häufige Fragen zur Förderung

Was Sie zur BAFA-Förderung wissen sollten.

Was kostet die Beratung?

Die ONFYR Beratung kostet ab 3.500 € netto. Mit BAFA-Förderung zahlen Sie in den neuen Bundesländern 20 % Eigenanteil — ab 700 € netto. In den alten Bundesländern sowie in Berlin und der Region Leipzig beträgt die Förderung 50 %, der Eigenanteil ab 1.750 € netto. Das Erstgespräch ist immer kostenlos.

Bin ich förderfähig?

Grundsätzlich ja, wenn Ihr Unternehmen ein KMU ist: weniger als 250 Beschäftigte, Umsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €, Sitz in Deutschland. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht — die Bewilligung entscheidet das BAFA. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit kostenlos im Erstgespräch.

Warum darf der Vertrag erst nach dem Informationsschreiben unterschrieben werden?

Weil das BAFA nur Beratungen fördert, die nach Antragstellung und Eingangsbestätigung begonnen wurden. Ein Vertrag oder ein Beratungsbeginn vor dem Informationsschreiben macht die gesamte Förderung zunichte. Deshalb halten wir die Reihenfolge strikt ein.

Wie oft kann mein Unternehmen gefördert werden?

Bis zu zwei geförderte Beratungen im Jahr und bis zu fünf in der Laufzeit der Richtlinie — zum Beispiel erst Strategie, später KI oder Personalgewinnung.

Ist die Umsetzung auch förderfähig?

Nein. Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung. Website, Kampagnen oder KI-Systeme werden getrennt beauftragt und abgerechnet — auf Wunsch bei den Spezialisten unserer Markengruppe oder bei Ihrem eigenen Dienstleister. So bleibt die Förderung sauber.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach Abschluss der Beratung: Sie zahlen das Honorar, reichen den Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Rechnung ein, und das BAFA überweist den Zuschuss. Wir bereiten alle Unterlagen vor.

Wie lange dauert eine Beratung?

Fünf Beratungstage, in der Regel über vier bis sechs Wochen verteilt. So bleibt zwischen den Terminen Zeit, Inhalte zu reflektieren und erste Schritte mit Ihrem Team zu testen.

Der erste Schritt

Lassen Sie uns Ihre Förderfähigkeit prüfen.

Dreißig Minuten, kostenlos, ohne Verkaufsdruck: Wir klären, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, welches Thema den größten Hebel hat und wie der Antrag abläuft.