Zum Inhalt springen
Ratgeber · Förderung ·

BAFA-Förderung offiziell verlängert: Wie stellen Sie Ihren Antrag ab 2027 richtig?

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen läuft weiter: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie um zwei Jahre verlängert, Verwendungsnachweise können bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, was Sie vor, während und nach der Beratung beachten müssen.

Hände eines Unternehmers neben einer geschlossenen Mappe und einem Füller auf einem dunklen Holztisch im warmen Herbstlicht

Die BAFA-Förderung ist verlängert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Referat 413 – Beratungsförderung, Fachkräftesicherung, Eschborn) hat am 29. Oktober 2026 alle beim BAFA gelisteten Beraterinnen und Berater in einem offiziellen Rundschreiben darüber informiert. Michael Selck ist als Berater gelistet und hat das Schreiben direkt erhalten. Damit ist die bisherige Frist „nur noch bis 31. Dezember 2026“ vom Tisch. Sie müssen Ihre geförderte Beratung nicht mehr überstürzt im Dezember beantragen. Es lohnt sich aber, die Beratung für 2027 jetzt sauber vorzubereiten, denn einige Schritte im Antrag ändern sich.

Stand: 29. Oktober 2026. Grundlage ist das BAFA-Rundschreiben an die gelisteten Berater vom selben Tag. Die Verlängerung ist offiziell beschlossen. Den verbindlichen Wortlaut – die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, den aktualisierten Richtlinientext und die neuen Merkblätter – stellt das BAFA auf seiner Seite Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (bafa.de/unb) bereit. Dieser Beitrag schließt an unseren Vorgängerbeitrag BAFA-Förderung 2026: Was für eine geförderte Beratung jetzt gilt an, der die Regeln bis Ende 2026 beschreibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BAFA-Förderung ist bis 2028 verlängert. Verwendungsnachweise können bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.
  • Kein Zeitdruck mehr zum Jahresende 2026. Sie müssen nicht noch 2026 beantragen.
  • Das Kontingent bleibt: zwei geförderte Beratungen pro Jahr, fünf während der Geltungsdauer – der Zähler startet 2027 nicht neu.
  • Weniger Aufwand: kein Regionalpartnergespräch mehr, weniger Einzelformulare, Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking als Zahlungsnachweis.
  • Neu Pflicht: Ab Januar 2027 authentifizieren sich alle antragstellenden Unternehmen über ELSTER oder BundID.

Bisher und ab 1. Januar 2027: alle zehn Punkte

Die folgende Übersicht fasst sämtliche Änderungen aus dem Rundschreiben zusammen. Sie gelten für Zuschussanträge ab dem 1. Januar 2027.

BAFA-Beratungsförderung: bisher → ab 01.01.2027
PunktBisherAb 1. Januar 2027
1. LaufzeitAnträge bis 31. Dezember 2026Verwendungsnachweise bis 31. Dezember 2028; die Vorlagefrist verkürzt sich gegen Ende
2. Kontingentzwei Beratungen pro Jahr, fünf in der Geltungsdauerunverändert; der Verlängerungszeitraum gehört zum selben Gesamtkontingent
3. Umfang (Nr. 2.1)„fünf Tage“„40 Stunden“ – redaktionelle Klarstellung
4. Mehrwertsteuer (Nr. 5.2)Zuschuss auf den Bruttobetrag für nicht Vorsteuerabzugsberechtigte als gelebte Praxisausdrücklich in der Richtlinie geregelt
5. Zahlungsnachweis (Nr. 5.2)„Kontoauszug“„Zahlungsnachweis“: Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking genügt bei vollständigen Angaben; Kontoauszug und Bankbestätigung bleiben zulässig
6. Mitwirkung und Daten (Nr. 6.2)bisherige FassungKlarstellungen zu Mitwirkung und Datenspeicherung
7. Regionalpartner (Nr. 7.1)Pflichtgespräch für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung, mit Bestätigungsschreiben in der Vorlagefristentfällt vollständig
8. Erklärungen (Nr. 7.2.3)EU-KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung und Kenntnisnahme Grundrechtecharta als Einzelformulareim Verwendungsnachweisformular enthalten; Unterschriften nur noch auf Formular und Beratungsbericht
9. Anmeldungkeine Pflicht zu ELSTER oder BundIDELSTER oder BundID Pflicht für alle antragstellenden Unternehmen; Details folgen vom BAFA
10. Merkblätterbisherige Fassungen„Antragsberechtigte KMU“, „Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus“ und „Zuschuss, Zahlung und Nachweis“ aktualisiert

Was die Punkte im Ablauf Ihres Antrags bedeuten, zeigen die folgenden drei Phasen.

Phase 1: Vor dem Antrag – Zugang, Status, Kontingent

ELSTER oder BundID einrichten

Die einzige wirklich neue Pflicht betrifft den Einstieg: Ab Januar 2027 müssen sich alle antragstellenden Unternehmen über ELSTER oder BundID authentifizieren. Die Einzelheiten zum Verfahren teilt das BAFA gesondert mit. Unabhängig davon können Sie heute schon klären, ob Ihr Unternehmen bereits einen ELSTER-Unternehmenszugang hat, wer im Haus darüber verfügt und ob alternativ eine BundID infrage kommt. In vielen Betrieben liegt der ELSTER-Zugang in der Buchhaltung oder beim Steuerbüro. Es spart Zeit, das vor dem Antrag zu wissen und nicht erst dann, wenn der Antrag im Portal ansteht.

KMU-Status und Antragsberechtigung prüfen

Das Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“ hat das BAFA aktualisiert. Prüfen Sie anhand der neuen Fassung auf bafa.de/unb, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Welche Kriterien grundsätzlich gelten, erklärt der Beitrag Förderfähig oder nicht? Die Voraussetzungen der BAFA-Beratungsförderung im Überblick.

Bisher genutzte Beratungen zählen

Weiterhin gilt: höchstens zwei geförderte Beratungen pro Kalenderjahr und fünf während der Geltungsdauer der Richtlinie. Neu ist, dass dieses Gesamtkontingent den Verlängerungszeitraum ausdrücklich einschließt. Der Zähler beginnt 2027 also nicht bei null. Wer seit Inkrafttreten der Richtlinie bereits Beratungen gefördert bekommen hat, zieht diese von den fünf ab. Wie Sie mehrere Beratungen sinnvoll aufeinander aufbauen, lesen Sie in Wie oft können Sie die BAFA-Förderung nutzen?

Reihenfolge einhalten

An der Abfolge ändert die Verlängerung nichts: Erst stellen Sie den Antrag, dann erhalten Sie das Informationsschreiben, erst danach schließen Sie den Beratungsvertrag und die Beratung beginnt. Eine Beratung, die vorher startet, ist nicht förderfähig. Das Informationsschreiben ist zudem keine Bewilligung; einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, das BAFA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Phase 2: Während der Beratung – 40 Stunden, kein Pflichtgespräch

Umfang in Stunden statt Tagen

Die Richtlinie beschreibt die Beratungsdauer in Nr. 2.1 künftig mit 40 Stunden statt mit fünf Tagen. Das ist eine redaktionelle Klarstellung: Der Umfang bleibt derselbe, er ist nur eindeutiger gefasst. Für die Planung heißt das, dass Sie und Ihr Berater die Stunden über mehrere Wochen verteilen können, solange die Gesamtdauer eingehalten wird. Bei ONFYR verteilen sich die 40 Stunden auf vier bis sechs Wochen.

Kein Regionalpartnergespräch mehr

Nr. 7.1 entfällt. Bisher mussten Unternehmen, die sich bei Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befanden, ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen und das Bestätigungsschreiben innerhalb der Vorlagefrist einreichen. Beides ist für Anträge ab 2027 nicht mehr nötig. Für etablierte Unternehmen war das Gespräch ohnehin keine Pflicht; für junge Unternehmen fällt damit ein Schritt und ein Dokument weg.

Mitwirkung ernst nehmen

In Nr. 6.2 hat das BAFA Klarstellungen zur Mitwirkung und zur Datenspeicherung aufgenommen. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie dem Richtlinientext. Für die Praxis bleibt der Grundsatz: Halten Sie alle Unterlagen zur Beratung geordnet bereit und beantworten Sie Rückfragen des BAFA oder der Prüfberechtigten zügig.

Phase 3: Nach der Beratung – der Verwendungsnachweis

Weniger Formulare, weniger Unterschriften

Nach Nr. 7.2.3 sind die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Kenntnisnahme des Merkblatts zur Charta der Grundrechte der EU jetzt Bestandteil des Verwendungsnachweisformulars. Die bisherigen Einzelformulare entfallen. Unterschrieben werden nur noch zwei Dokumente: das Verwendungsnachweisformular vom Unternehmen und der Beratungsbericht von Unternehmen und Berater gemeinsam.

Zahlungsnachweis: Was die Umsatzanzeige zeigen muss

In Nr. 5.2 heißt es künftig „Zahlungsnachweis“ statt „Kontoauszug“. Damit reicht eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige, wenn sie drei Angaben enthält:

  • den Zahlungsempfänger,
  • die Rechnungsdaten der Beraterrechnung, etwa die Rechnungsnummer,
  • das Wertstellungsdatum.

Wichtig: Die Prüfberechtigten nach Nr. 6.6 können trotzdem den banküblichen Kontoauszug verlangen. Wird er dann nicht vorgelegt, droht die Ablehnung. Bewahren Sie den Kontoauszug zur Zahlung deshalb in jedem Fall auf. Kontoauszug und Bankbestätigung bleiben als Nachweis weiterhin zulässig. Ein praktischer Tipp: Tragen Sie bei der Überweisung die Rechnungsnummer vollständig in den Verwendungszweck ein, dann erscheint sie auch in der Umsatzanzeige.

Mehrwertsteuer: Regel steht jetzt in der Richtlinie

Für Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, berechnet das BAFA den Zuschuss auf den gezahlten Bruttobetrag. Diese Praxis gilt seit dem 15. November 2025 und ist nun ausdrücklich in Nr. 5.2 verankert. Ob Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung; wir leisten keine Steuerberatung.

Zeitplanung: 2027 in Ruhe, 2028 früh

Die Verlängerung nimmt den Druck vom Jahresende 2026. Sie gibt Ihnen Zeit, Thema, Zeitpunkt und Berater bewusst zu wählen. Zwei Punkte sollten Sie bei der Planung trotzdem im Blick behalten.

  • Die Vorlagefrist schrumpft gegen Ende der Laufzeit. Grundsätzlich bleiben sechs Monate für den Verwendungsnachweis. Weil aber alle Nachweise bis zum 31. Dezember 2028 vorliegen müssen, wird diese Frist im Jahr 2028 kürzer. Selbst bei einem Antrag am 30. Dezember 2028 müsste der Verwendungsnachweis bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht sein. Beratungen im Jahr 2028 beantragen Sie deshalb besser früh im Jahr.
  • Förderung bleibt Ermessenssache. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer sein Vorhaben klar beschreibt und die Unterlagen vollständig vorbereitet, schafft die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf.

Was gleich bleibt

  • Neutrale, ergebnisoffene Beratung: Gefördert wird Beratung, die unabhängig und ergebnisoffen ist.
  • Keine Umsetzungsleistungen: Website, Kampagne oder die Einrichtung eines KI-Systems sind nicht förderfähig. Bei ONFYR werden Beratung und Umsetzung deshalb immer getrennt beauftragt und abgerechnet – auf Wunsch über die Spezialisten unserer Markengruppe oder über einen eigenen Dienstleister.
  • Kein Verkauf eigener Produkte: Beratung zum Verkauf eigener Produkte des Beraters ist ausgeschlossen.
  • Fördersätze und Höchstkosten: Das Rundschreiben nennt dazu keine Änderungen. Bisher gilt eine Bemessungsgrundlage von höchstens 3.500 € je Beratung mit 80 Prozent Zuschuss (bis zu 2.800 €, Eigenanteil ab 700 €) etwa in Mecklenburg-Vorpommern und 50 Prozent (bis zu 1.750 €, Eigenanteil ab 1.750 €) etwa in Hamburg und Berlin. Maßgeblich ist der aktualisierte Richtlinientext auf bafa.de/unb.

Was das in Ihrer Region konkret kostet, zeigen die Beiträge Unternehmensberatung mit Förderung in Mecklenburg-Vorpommern und Unternehmensberatung mit BAFA-Förderung in Hamburg und Berlin.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Nehmen Sie den Geschäftsführer eines Großhandels mit gut vierzig Mitarbeitenden. Er wollte seine Beratung zur Vertriebsstrategie eigentlich noch im Dezember durchdrücken, weil er mit dem Ende der Förderung rechnete. Nach der Verlängerung plant er stattdessen den Start für das Frühjahr. In der gewonnenen Zeit stellt er fest, dass der ELSTER-Zugang des Unternehmens beim Steuerbüro liegt – er klärt, wer den Antrag künftig authentifiziert. Seine Buchhaltung prüft, ob die Umsatzanzeige der Hausbank Empfänger, Rechnungsnummer und Wertstellung zeigt, und legt fest, dass der Kontoauszug zur Zahlung zusätzlich abgelegt wird. Als der Antrag ansteht, fehlt nichts.

Checkliste: So bereiten Sie Ihren Antrag 2027 vor

  1. ELSTER-Unternehmenskonto oder BundID einrichten und klären, wer im Unternehmen darüber verfügt.
  2. KMU-Status prüfen – anhand des aktualisierten Merkblatts „Antragsberechtigte KMU“.
  3. Bisherige Beratungen zählen: höchstens zwei pro Jahr, fünf insgesamt; der Zähler läuft über 2026 hinaus weiter.
  4. Zahlung sauber dokumentieren: Rechnungsnummer in den Verwendungszweck, Umsatzanzeige mit Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum sichern – und den Kontoauszug trotzdem aufbewahren.
  5. Beratungsbericht von beiden Seiten unterschreiben – vom Unternehmen und vom Berater.
  6. Reihenfolge einhalten: Antrag, Informationsschreiben, erst dann Vertrag und Beginn.

Häufige Fragen zur Verlängerung

Läuft die BAFA-Förderung Ende 2026 aus?

Nein. Das BAFA hat die Richtlinie um zwei Jahre verlängert. Verwendungsnachweise können bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.

Muss ich noch 2026 beantragen?

Nein. Sie können Ihre Beratung in Ruhe für 2027 planen. Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Regeln aus dem Rundschreiben.

Brauche ich das Regionalpartnergespräch noch?

Ab 2027 nein. Das Gespräch war bisher nur für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung Pflicht. Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 entfällt es samt Bestätigungsschreiben.

Reicht ein Ausdruck aus dem Onlinebanking als Zahlungsnachweis?

Ja, wenn es eine vollständige Umsatzanzeige ist, die Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum zeigt. Die Prüfberechtigten können trotzdem den banküblichen Kontoauszug verlangen; heben Sie ihn deshalb auf.

Was ist mit ELSTER und BundID?

Ab Januar 2027 ist die Authentifizierung über ELSTER oder BundID für alle antragstellenden Unternehmen Pflicht. Die Details zum Verfahren veröffentlicht das BAFA gesondert.

Weiterlesen

Eine persönliche Einordnung der Verlängerung aus Beratersicht veröffentlicht Michael Selck am selben Tag auf michael-selck.de unter dem Titel „Offiziell: BAFA verlängert die Förderung von Unternehmensberatungen bis Ende 2028 – alle Änderungen ab 2027“. Dort geht es um die Bedeutung für Berater und Unternehmen; dieser Ratgeber konzentriert sich auf die Praxis Ihres Antrags. Die BAFA-Leitstellen bieten zur verlängerten Richtlinie außerdem Informationsveranstaltungen an.

Ihre Beratung 2027 mit ONFYR planen

Michael Selck ist beim BAFA als Berater akkreditiert (ID 228667). Wir planen mit Ihnen Thema und Zeitpunkt Ihrer geförderten Beratung und begleiten Sie durch Antrag, Authentifizierung und Verwendungsnachweis – damit am Ende nichts an einer fehlenden Unterschrift oder einem unvollständigen Zahlungsnachweis hängt. Die Beratung umfasst bei uns 40 Stunden über vier bis sechs Wochen, ab 3.500 € netto; wie sich die Förderung auswirkt, zeigt das Rechenbeispiel im Abschnitt zur BAFA-Förderung auf unserer Startseite. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch: 30 Minuten, unverbindlich. Oder buchen Sie direkt einen Termin per Microsoft Teams oder Telefon; werktags meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Mensch.

Alle Beiträge