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Wissen · Begriff

BAFA-Beratungsförderung

Die BAFA-Beratungsförderung ist das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung — zu Strategie, Digitalisierung und KI, Personal, Marketing und Vertrieb oder Prozessen. Bis zu 80 % in den neuen Bundesländern, sonst 50 %. Die Bewilligung entscheidet das BAFA.

Was bedeutet BAFA-Beratungsförderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst das Honorar eines registrierten Beratungsunternehmens, damit Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz (oder 43 Mio. € Bilanzsumme) sich Beratung leisten können, die sonst am Budget scheitert. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung — ausdrücklich auch Digitalisierung und der Einsatz von KI.

Kurz erklärt: die wichtigsten Punkte

  • Bemessungsgrundlage: 3.500 € netto je Beratung; der Zuschuss beträgt bis zu 80 % (neue Bundesländer, Lüneburg, Trier) oder 50 % (alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig).
  • Häufigkeit: bis zu zwei geförderte Beratungen im Jahr, bis zu fünf in der Laufzeit der Richtlinie (bis 31.12.2026).
  • Reihenfolge: erst der Antrag im BAFA-Portal, dann das Informationsschreiben — erst danach Beratungsvertrag und Beratungsbeginn.
  • Abschluss: Beratungsbericht und Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten nach dem Informationsschreiben; dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
  • Nicht förderfähig: Umsetzungsleistungen wie Website, Kampagnen, Softwareeinführung oder Schulungen — und die Umsatzsteuer auf das Honorar.

BAFA-Beratungsförderung in der Praxis

Ein Metallbau-Betrieb bei Rostock mit 40 Beschäftigten will wissen, wo er in drei Jahren stehen soll und welche Rolle KI im Büro spielen darf. Er stellt den Antrag, erhält das Informationsschreiben und beginnt erst dann die Beratung: fünf Beratungstage über sechs Wochen, am Ende ein Fahrplan mit messbaren Kennzahlen und eine KI-Richtlinie für das Team. Von 3.500 € netto trägt das BAFA bei 80 % Förderung 2.800 €; der Eigenanteil liegt bei 700 € netto. Die Umsetzung — etwa eine neue Website — beauftragt der Betrieb getrennt, bei wem er möchte.

Typische Fehler

  • Der Beratungsvertrag wird vor dem Informationsschreiben unterschrieben — damit ist die gesamte Förderung verloren.
  • Umsetzung wird als Beratung deklariert. Das BAFA prüft Bericht und Rechnung im Verwendungsnachweis inhaltlich.
  • Die Sechs-Monats-Frist für den Verwendungsnachweis wird versäumt.
  • Unternehmen jünger als ein Jahr vergessen das Informationsgespräch mit dem regionalen Ansprechpartner.

Unser Bezug

ONFYR ist als Beratungsunternehmen beim BAFA akkreditiert (Berater-ID 228667) und begleitet den gesamten Antrag — von der Prüfung der Förderfähigkeit im kostenlosen Erstgespräch über den Antrag bis zum Verwendungsnachweis. Die Beratung läuft förderfähig über ONFYR; die Umsetzung wird getrennt beauftragt. So funktioniert die Förderung im Detail.

Bis zu 80 % in den neuen Bundesländern, sonst 50 %. Die Bewilligung entscheidet das BAFA — ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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Verwandte Begriffe

Weiterführend

Häufige Fragen zur BAFA-Beratungsförderung

Was ist die BAFA-Beratungsförderung?

Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es bezuschusst das Honorar eines beim BAFA registrierten Beratungsunternehmens für Beratungen zur Unternehmensführung — einschließlich Digitalisierung und KI.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bemessungsgrundlage sind 3.500 € netto je Beratung. Bis zu 80 % in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, sonst 50 %. Die Bewilligung entscheidet das BAFA; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Warum darf die Beratung erst nach dem Informationsschreiben beginnen?

Gefördert werden nur Beratungen, die nach Antragstellung und Eingangsbestätigung begonnen wurden. Ein Vertrag oder ein Beratungsbeginn davor macht die Förderung zunichte.

Ist die Umsetzung auch förderfähig?

Nein. Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung. Website, Kampagnen oder Software werden getrennt beauftragt und abgerechnet.

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